Hans Globke war ein deutscher Jurist und Politiker, der von 1933 bis 1945 und anschließend von 1953 bis 1963 eine wichtige Rolle in der deutschen Politik spielte.
Geboren wurde er am 10. September 1898 in Düsseldorf. Nach dem Ersten Weltkrieg studierte Globke Rechtswissenschaften und promovierte 1925 zum Doktor der Rechte. In den Folgejahren arbeitete er unter anderem als Rechtsanwalt und Richter.
Im Jahr 1933 trat Globke in die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) ein und war ab 1934 als Ministerialrat im Reichsministerium des Innern tätig. Dort arbeitete er eng mit dem damaligen Staatssekretär und späteren Reichssicherheitshauptamt-Chef Reinhard Heydrich zusammen. Globke trug als Experte für den Bereich der staatsbürgerlichen Gesetzgebung dazu bei, antisemitische und rassistische Maßnahmen im nationalsozialistischen Deutschland umzusetzen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Globke von den Alliierten entnazifiziert und im Rahmen des Nürnberger Prozesses nicht angeklagt. Stattdessen konnte er eine erfolgreiche Karriere in der Bundesrepublik Deutschland einschlagen. Von 1953 bis 1963 war er enger Mitarbeiter von Bundeskanzler Konrad Adenauer und Chef des Bundeskanzleramtes.
Globke wurde kontrovers diskutiert, da er auch nach dem Krieg immer wieder für seine Rolle im nationalsozialistischen Deutschland kritisiert wurde. Insbesondere sein Einfluss auf die Erstellung der Kommentierung zum Grundgesetz sorgte für Aufsehen. Kritiker warfen ihm vor, dass er antisemitisches Gedankengut weiterverbreitet und unterstützt habe.
Hans Globke starb am 13. Februar 1973 in Bonn. Sein Wirken und seine Rolle in der deutschen Geschichte sind bis heute Gegenstand historischer und politischer Diskussionen.
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